Satzung

Satzung

Organe der ARP SCHNITGER GESELLSCHAFT

Satzungsgemäße Organe der Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat.

Die Satzung finden Sie hier.

Mitglied in dieser Gesellschaft kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, das kulturelle Erbe Arp Schnitgers bewahren zu helfen.

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt:

  • für Einzelpersonen Euro 35,- ,
  • für juristische Personen ab Euro 100,-
  • für Jugendliche (Schüler, Auszubildende, Studenten) bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Euro 10,-.

 

Hier gibt es ein Anmeldeformular zum Ausdrucken!